1. BAföG
Für Schüler und Studenten, deren Eltern die Finanzierung der Ausbildung nicht stemmen können. BAföG kann bis zum Abschluss des Masters beansprucht werden. Damit soll die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung erhöht werden.
Die BAföG-Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Vermögen. Der Höchstsatz zum Wintersemester 2020/2021 beträgt 853 Euro im Monat. Die Hälfte gibt es geschenkt, die anderen 50 Prozent werden als zinsfreies Darlehen gewährt.
2. Berufsausbildungsbeihilfe
Was das BAföG für Schüler und Studenten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe für Lehrlinge. Die Agentur für Arbeit unterstützt damit Azubis, die zu Hause ausziehen, weil ihr Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt liegt.
Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung, gezahlt wird für die Dauer der Ausbildung.
3. Aufstiegs-BAföG
Für Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich beispielsweise zum Meister, Techniker oder Betriebswirt fortbilden wollen. Ihre Weiterbildung wird unterstützt mit einem Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
4. Aufstiegsstipendium
Für besonders engagierte Fachkräfte, die erstmals studieren wollen. Vollzeitstudierende erhalten 735 Euro im Monat plus 80 Euro Büchergeld. Studierende Eltern bekommen zusätzlich 130 Euro pro Kind unter zehn Jahren. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 2.400 Euro im Jahr.
5. Weiterbildungsstipendium
Fachkräfte bis 24 Jahre können ein Stipendium für fachbezogene berufliche Fortbildungen beantragen. Auf drei Jahre verteilt bekommen die Stipendiaten bis zu 7.200 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen bei einem Eigenanteil von 10 Prozent.
6. Bildungsprämie und Spargutschein
Arbeitnehmer und Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro beträgt, bekommen über das Bundesprogramm „Bildungsprämie“ einen Zuschuss für ihre berufliche Weiterbildung. Ergänzt werden kann die Bildungsprämie mit dem Spargutschein, wenn der Antragsteller ein Ansparguthaben aus einem vermögenswirksamen Sparvertrag hat.
Die Bildungsprämie deckt die Hälfte der Kosten eines Weiterbildungskurses ab, bis maximal 500 Euro. Der Spargutschein kann auch für längere und damit teurere Weiterbildungen genutzt werden.
7. Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter und Soldaten, denen laut Arbeits- oder Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen zustehen.
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Einkommen bis zu 40 Euro im Monat, wenn das Geld vermögenswirksam in einem Bausparvertrag, einem Aktienfonds oder einer Betriebsrente angelegt wird. Zusätzlich fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen je nach Anlageform mit Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Alle geförderten Verträge unterliegen einer Bindungsfrist von sieben Jahren, mit Ausnahme einer Verwendung des Guthabens im Rahmen eines Spargutscheins der Bildungsprämie (siehe Bildungsprämie).