Vier Beispiele für die Riester-Rente Damit können Sie rechnen

Wie hoch ist die staatliche Zulage in meinem Fall? Unsere vier Beispiele zeigen, womit Sie bei der Riester-Rente rechnen können.


Der Single
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Der Single

mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro: Ein Single erhält zunächst die Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Über die Steuererklärung kann zusätzlich ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Das heißt, in diesem Fall entspricht die Förderquote der Höhe des persönlichen Steuersatzes. Ob der Abzug zusätzlich möglich ist, prüft das Finanzamt bei jedem Riestervertrag automatisch und erstattet gegebenenfalls die positive Differenz. Rechenbeispiel: Bei einer jährlichen Sparleistung von 1.200 Euro (4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen) beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das heißt, der Single selber zahlt nur 1.046 Euro. Die zusätzliche Steuerersparnis liegt bei 221 Euro. Insgesamt liegt die Förderquote bei 31 Prozent.

 
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  • Der Single

    mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro:

    Ein Single erhält zunächst die Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Über die Steuererklärung kann zusätzlich ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Das heißt, in diesem Fall entspricht die Förderquote der Höhe des persönlichen Steuersatzes.
    Ob der Abzug zusätzlich möglich ist, prüft das Finanzamt bei jedem Riestervertrag automatisch und erstattet gegebenenfalls die positive Differenz.

    Rechenbeispiel:
    Bei einer jährlichen Sparleistung von 1.200 Euro (4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen) beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das heißt, der Single selber zahlt nur 1.046 Euro. Die zusätzliche Steuerersparnis liegt bei 221 Euro. Insgesamt liegt die Förderquote bei 31 Prozent.

  • Die Alleinerziehende

    mit einem Kind und einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 Euro:

    Die Alleinerziehende erhält zunächst die Grundzulage von 154 Euro im Jahr und außerdem die Kinderzulage von 185 Euro im Jahr.

    Rechenbeispiel:
    Bei einer jährlichen Sparleistung von 1.000 Euro (4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen) beträgt die Grundzulage 154 Euro. Nach Abzug der Kinderzulage von 185 Euro zahlt die Alleinerziehende selbst nur 661 Euro. Insgesamt liegt die Förderquote bei 34 Prozent.

    Foto: DAK/Wigger

  • Die Familie

    mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro:

    Die Familie erhält zunächst zweimal die Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Hinzu kommt die jährliche Kinderzulage von 185 Euro für das erste Kind (geboren vor 2008) und 300 Euro für das zweite Kind (geboren nach 2008).

    Rechenbeispiel:
    Bei einer jährlichen Sparleistung von 1.600 Euro (4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen) beträgt die Grundzulage 308 Euro. Nach Abzug der Kinderzulage von 485 Euro zahlt die Familie selbst nur 807 Euro. Insgesamt liegt die Förderquote bei 50 Prozent.

  • Die Doppelverdiener

    ohne Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von 52.500 Euro:

    Beide Ehepartner schließen jeweils einen Riestervertrag ab und erhalten zunächst zweimal die Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Über die Steuererklärung können sie zusätzlich einen Sonderausgabenabzug geltend machen. Das heißt, in diesem Fall entspricht die Förderquote der Höhe des Steuersatzes.
    Ob der Abzug zusätzlich möglich ist, prüft das Finanzamt bei jedem Riestervertrag automatisch und erstattet gegebenenfalls die positive Differenz.

    Rechenbeispiel:
    Bei einer jährlichen Sparleistung von 2.100 Euro insgesamt (4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen) beträgt die Grundzulage 308 Euro. Das heißt, die Ehepartner zahlen gemeinsam nur 1.792 Euro. Bei einer zusätzlichen Steuerersparnis in Höhe von knapp 300 Euro liegt die Förderquote insgesamt bei 30 Prozent.

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