Im Urlaub sitzt der Geldbeutel locker und die Versuchungen sind groß. Schnäppchen, Mitbringsel, Souvenirs – für jeden ist etwas dabei. Doch längst nicht alles ist willkommen bei der Rückkehr nach Deutschland.
Urlauber mögen Korallen, Zollbeamte nicht. Solche Mitbringsel werden einkassiert.
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Foto: Marco Warmuth
Urlauber mögen Korallen, Zollbeamte nicht. Solche Mitbringsel werden einkassiert.
Schnäppchen-Check
Klar, der Zoll macht nur Stichproben. Aber bei einigen Flügen krempeln die Beamten die Koffer richtig um. Außerdem ist es ratsam, nicht durch den grünen Ausgang zu gehen, wenn man außerhalb der EU ordentlich eingekauft hat. Bis zu einem Wert von 430 Euro darf jeder nach Lust und Laune shoppen, ohne sich um Abgaben zu scheren.
Die Grenze schnell erreicht
Die Grenze ist allerdings schnell erreicht, besonders wenn es sich bei den Einkäufen um Elektronikgeräte handelt. Wer ein iPad, ein iPhone oder eine teure Fotoausrüstung, die er im Ausland gekauft hat, im Gepäck hat, muss dafür in der Heimat die notwendigen Abgaben zahlen.
Bis zu einem Wert von 700 Euro wird eine pauschale Steuer von 17,5 Prozent des Kaufpreises erhoben. Danach wird es teurer und komplizierter, da dann die Einfuhrumsatzsteuer fällig wird.
Dem Röntgenblick des Zolls entgeht nichts. So manches Souvenir landet im Schredder.
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Foto: Marco Warmuth
Dem Röntgenblick des Zolls entgeht nichts. So manches Souvenir landet im Schredder.
Klick zum Artenschutz
Rund 40.000 Pflanzen- und 8.000 Tierarten sind im Washingtoner Artenschutzabkommen in verschiedenen Bedrohungskategorien klassifiziert. Informieren kann sich jeder vor dem Abflug zum Urlaubsziel oder aber in Zeiten des mobilen Internets auch noch vor Ort. Das Bundesamt für Naturschutz hat gemeinsam mit dem Zoll eine Internetseite entwickelt, auf der Urlauber für jedes Land der Erde genau sehen können, welche Tiere, Tierteile, Erzeugnisse oder Gewächse sie nicht mitbringen dürfen, obwohl sie dort angeboten werden. www.artenschutz-online.de
(Un)geliebte Gourmetküche
Sehr beliebt bei den Freunden der exotischen Küche, aber vollständig tabu als Souvenir, sind Lebensmittel oder Snacks aller Art, die außerhalb der EU gekauft wurden. Auch wenn der türkische Käse noch so lecker war im Urlaub und man frittierte Taranteln in Kambodscha schätzen gelernt hat – als Mitbringsel taugen sie nicht und im Reisegepäck darf nichts davon mit nach Deutschland gebracht werden.
Vielen Touristen ist beim Urlaubseinkauf gar nicht klar, dass sie sich rechtlich in einer sehr grauen Zone befinden: Bei der Einfuhr gefälschter Markenprodukte drückt der Zoll zwar oft ein Auge zu, bei Verstößen gegen den Artenschutz gibt es jedoch kein Erbarmen. Wer am Flughafen erwischt wird, kommt nicht ungeschoren davon.
Jeden Tag schicke Krokodile
Von Bußgeld bis Strafanzeige ist alles drin. Krokodile sieht Christian Böhm fast jeden Tag. Dazu Echsen und Schlangen in allen Variationen. Interessante und seltene Tiere allesamt, nur: Böhm ist nicht Zoologe, sondern Zöllner. Und meist leben die Reptilien auch nicht mehr, die der Leiter des Zollamtes Flughafen Berlin-Tegel zu Gesicht bekommt, sondern sie sind bereits zu schicken Schuhen, Taschen oder Geldbörsen verarbeitet.
Es ist seit vielen Jahren verboten, diese Art von Lederwaren aus dem Urlaub mitzubringen, doch millionenfach landen noch immer Krokotaschen und Schlangenledergürtel in Deutschland. Auch auf den Berliner Flughäfen stellt der Zoll diese Mitbringsel jedes Jahr tausendfach sicher.
Am Ende wartet der Schredder
Die Berliner Reisenden liegen dabei voll im Trend, denn besonders beliebt, so hat das Bundesamt für Naturschutz, BfN, festgestellt, sind bei Touristen Lederwaren von Reptilien, gefolgt von Korallen, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien und Muscheln. Seitdem Reisen nach Südostasien zunehmen, finden die Zollbeamten auch häufig so genannten Snake Wine, in Alkohol eingelegte Kobras, im Gepäck.
„Man könnte manchmal denken, die Urlauber schalten einenTeil ihres Hirns ab“, sagt Franz Böhmer, der beim BfN für die Zusammenarbeit mit dem Zoll zuständig ist. Was der Zoll schließlich aus dem Koffer fischt, landet im Schredder oder wird verbrannt. Nur einige besonders interessante Stücke schaffen es bis in die Asservatenkammer, zu Schulungszwecken.
Vorstrafen drohen
Wer erwischt wird, ist nicht nur sein Mitbringsel los, sondern muss tief in die Tasche greifen. Denn wer gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstößt und Wildtiere oder Teile davon nach Deutschland mitbringt, dem drohen empfindliche Strafen bis zu 1.500 Euro. „Ab 1.600 Euro gilt der Erwischte als vorbestraft. Die Ausrede, nichts gewusst zu haben, zieht nicht“, sagt Zollamtsleiter Christian Böhm.
Viele Reisende sind allerdings nicht nur als Möchtegern-Großwildjäger unterwegs, sondern vor allem als „Piraten“. Auch wenn es in Deutschland gerade ganz angesagt ist, ein bisschen Pirat zu sein, sehen Markenhersteller die moderne Freibeuterei nicht gern. Die Koffer der heimreisenden deutschen Touristen sind oft prall gefüllt mit gefälschter Markenware. „Wir schauen dann zwar schon häufig mit hochgezogenen Augenbrauen“, sagt der Zollamtssprecher vom Frankfurter Flughafen, Andreas Urbaniak.
Plagiate nur für den eigenen Schrank
„Aber solange die Reisefreigrenze von 430 Euro nicht überschritten wird, machen wir nichts.“ Dies ist eine Art Kulanzregelung: Während sich bei Internetbestellungen der Käufer gefälschter Markenware bereits mit dem Erwerb von nur einem Teil strafbar macht, ist auf dem Reiseweg Luft nach oben. Allerdings nur, solange der eigene Kleiderschrank bestückt wird.
Wer auch noch die Einkaufsliste von Freundin, Tante und Opa abgearbeitet hat, darf beim Zoll nicht auf Verständnis hoffen. „Bei verschiedenen Kleidungsgrößen im Koffer werden wir stutzig“, sagt Urbaniak. „Dann wird die Sache nämlich gewerblich und somit strafbar.“ Mit dem Argument, es handele sich um Geschenke, kommt kein Reisender durch. Allerdings liegt es im Ermessen der Zöllner, was als „Privatgebrauch“ und was als „gewerbsmäßige Einfuhr“ gilt – und die Grenzen sind fließend.
Wenn Schnäppchen letztlich teuer werden
Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie, APM, kritisiert diese Kulanz beim Zoll seit Jahren heftig, gefälscht sei gefälscht, egal ob zum eigenen Gebrauch oder zum Verkauf. Die meisten Deutschen sehen das jedoch offenbar anders. Zwar seien einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zufolge die Mehrzahl der Verbraucher sensibilisiert, gleichzeitig wird der Kauf von Fälscherware als Kavaliersdelikt betrachtet. Das Geschäft mit den Plagiaten brummt.
Wer also weder explodierende Akkus in gefälschten Handys noch Sonnenschäden durch schlechte Brillengläser fürchtet, kann einigermaßen unbehelligt zuschlagen auf dem Piratenmarkt. Die Reisefreigrenzen allerdings sollten Urlauber tunlichst beachten und für den Zweifelsfall auch Quittungen aufheben. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich eben nicht um Schnäppchen und billigen Ramsch vom Basar handelt, für die ein Höchstwert von 430 Euro meist ausreicht, sondern um hochwertige Elektronikgeräte. Sonst können vermeintliche Schnäppchen spätestens beim Zoll
ganz schön teuer werden
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Autor:
Sabine Schmitt
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Zuletzt aktualisiert: 02.07.2012
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Fotos:
shutterstock, Marco Warmuth (2)