Immer wieder versuchen Betrüger, im Internet mit vermeintlichen Gratis-Inhalten abzukassieren. Besuchern, die sich auf ihren Seiten registrieren, schieben sie im Kleingedruckten kostenpflichtige Abonnements unter.

Wer im Internet stöbert, sollte mit seinen persönlichen Daten äußerst vorsichtig umgehen.
Sie locken mit Unterhaltung, Tipps oder Produkten zum Nulltarif – von Witzen über Sudoku-Rätsel, Ratschlägen für Tierfreunde und Hausaufgabenhilfen bis hin zu angeblicher Gratis-Software: sogenannte "Internetvertragsfallen". Doch die vermeintlich kostenlose Offerte entpuppt sich Tage später als bezahlpflichtiges Angebot.
Drohen und einschüchtern – das ist die Masche der Betrüger
Dann flattert plötzlich ein Schreiben ins Haus: Der User soll zahlen. Das habe schließlich im Kleingedruckten auf der Seite gestanden. Meistens wird in den offiziell wirkenden Schreiben sogar mit Mahnung gedroht, die Absender bitten teuer zur Kasse und schüchtern die ahnungslosen Seitenbesucher förmlich ein.
Deshalb sollte vorsichtig sein, wer im Web unterwegs ist: "Internetnutzer können sich vor Abo-Fallen in den meisten Fällen wirksam schützen", sagt August-Wilhelm Scheer, Präsident des Branchenverbandes für Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien BITKOM. Und das gehe so:
Hilfe bei Abzocke
Musterbriefe zum Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen sowie die Antworten auf die wichtigsten Fragen hält die Verbraucherzentrale Berlin im Internet bereit: www.vz-berlin.de
Tipp: Den Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden und keine persönlichen Daten angeben, die der Anbieter noch nicht kennt.
1. Vorsichtig mit persönlichen Daten
Internet-Surfer sollten ein gesundes Misstrauen zeigen, wenn sie für angeblich kostenlose Web-Inhalte oder Services Namen und Adresse angeben sollen. Das gleiche gilt für Telefonnummern, E-Mail-Adressen und erst recht für Bank- und Kreditkartendaten.
Für die Lektüre oder den Download von Gratis-Inhalten sind diese Daten in aller Regel nicht nötig. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität haben und befürchten, Ihre Angaben könnten missbraucht werden: Finger weg. Nutzer können natürlich erfundene Daten eingeben, mit denen sie nicht identifizierbar sind. Doch meist ist es einfacher, ein paar Mausklicks weiter seriöse Angebote zu finden.
2. Das Kleingedruckte lesen
Bei manchen Angeboten ist es nötig, Namen und Adresse anzugeben – etwa, wenn Sendungen per Post zugestellt werden sollen. Gerade bei Dienstleistern, die ihnen unbekannt sind, sollten Kunden die Geschäftsbedingungen (AGB) und andere klein gedruckte Textpassagen aufmerksam lesen.
Dort sollten keine versteckten Zahlungsverpflichtungen enthalten sein. Ein Zeichen für Seriosität ist auch ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Verantwortlichen. Zudem sollte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen angegeben sein.
3. Im Zweifel nicht zahlen
Wer Geld verlangt, muss einen Vertragsabschluss nachweisen können. Nutzer von Webseiten sollten nicht zahlen, wenn sie sich getäuscht fühlen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Kunden über die Bedingungen des Angebots informiert sind und diese bewusst akzeptieren. Das muss der Anbieter nachweisen können.

Vermeintliche "Free"-Ware kann doch was kosten. Achten Sie aufs Kleingedruckte.
Gerichte haben entschieden, dass bei fehlenden oder versteckten Preisangaben kein Vertrag zustande kommt. Internet-Surfer sollten sich nicht beeindrucken lassen, wenn mit Anwälten, Inkasso, einer Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige gedroht wird.
Hier wird in den allermeisten Fällen lediglich eine harte Drohkulisse aufgebaut. Rechtlich gesehen haben die Falschspieler kaum Chancen, es kommt fast nie zu Gerichtsprozessen. Nutzer, die voreilig zahlen, erkennen die unseriösen Verträge an und können sich nicht mehr wehren.
4. Vertrag bestreiten und Widerrufsrecht nutzen
Internetnutzer sind nicht verpflichtet, auf nachweislich unseriöse Forderungen einzugehen. Wer sicher gehen will, sollte aber den vom Anbieter behaupteten Vertrag für alle Fälle anfechten und hilfsweise auch im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen.
Das Widerrufsrecht bleibt bei Abo-Fallen meist über die gesetzliche 14-Tages-Frist hinaus gültig. Grund: Der Kunde muss "in Textform" darauf hingewiesen werden, das heißt durch einen Ausdruck oder per E-Mail. In der Praxis geschieht das selten, die Betreiber geben meist nur einen kleinen Hinweis auf der Webseite. Viele dubiose Verträge lassen sich also rechtlich gesehen unbegrenzt widerrufen.
5. Mahnbescheid widersprechen
Hartnäckige Bauernfänger lassen ihren Opfern einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen. Das bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist, aber die Empfänger müssen reagieren. Sie haben zwei Wochen Zeit, dem Bescheid schriftlich zu widersprechen. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein. Eine Begründung muss nicht angegeben werden. Der Widerspruch reicht meist, Betrüger reichen in der Regel keine Klage mehr ein.

Wenn Jugendliche in die Falle tappen, müssen Eltern in der Regel nicht bezahlen.
6. Eltern haften nicht für Kinder
Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen keine teuren Abo-Verträge schließen, wenn ihre Eltern nicht einwilligen. Ohne Zustimmung ist ein solcher Vertrag wirkungslos, und die Eltern müssen nicht zahlen. Das gilt zumindest dann, wenn der geforderte Betrag über ein übliches Taschengeld hinausgeht. Selbst wenn Minderjährige ihr Alter falsch angegeben haben, haften Eltern nicht. Nach Meinung von Experten ist es Sache der Anbieter von Web-Inhalten, für eine effektive Alterskontrolle zu sorgen.
Auch bei der Verbraucherzentrale Berlin kommen seit einigen Jahren vermehrt Opfer von Internetvertragsfallen in die Beratung. Die Verbraucherzentrale hat daher die Antworten auf die wichtigsten Fragen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Tenor: Betroffene haben sehr gute Chancen, sich erfolgreich gegen die geltend gemachten Forderungen zu wehren. Keinesfalls sollten sich Verbraucher einschüchtern lassen. Mit einer Klage sei nicht zu rechnen, denn die Seitenbetreiber würden genau wissen, dass sie vor Gericht keine Chance hätten.
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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2010
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