Warum wird Anlageberatung jetzt protokolliert, Herr Richardt?

Claus-Günther Richardt leitet bei der Berliner Sparkasse den Bereich Vermögensanlagen.
Beste Beratung
Beste Beratung hat bei der Berliner Sparkasse Tradition. Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept erhalten Sie eine individuell ausgearbeitete Lösung für Ihre Finanz- und Vermögensplanung. Von der Analyse bis zu einer nachhaltigen Gesamtlösung – immer orientiert an Ihren persönlichen Zielen und Wünschen.
Informationen gibt's in allen Privatkunden- und VermögensanlageCentern der Berliner Sparkasse und auf den Webseiten des Unternehmens.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "Fahrplan für Ihre Finanzen".
Seit dem 1. Januar 2010 muss bei jedem Anlagegespräch ein Beratungsprotokoll geschrieben werden. Welche Folgen hat das für die Anleger?
"Das Beratungsprotokoll ist eine Konsequenz aus der Finanzkrise. So sollen Anleger vor Falschberatungen bei Wertpapieren geschützt werden. Mit dem Protokoll kann der Anleger im Streitfall seine Ansprüche besser durchsetzen, die aus fehlerhaften Beratungen resultieren. Ab dem 1. Januar 2010 werden daher alle wesentlichen Inhalte eines Anlagegesprächs schriftlich festgehalten."
Was steht im Protokoll?
"Zunächst hält es den Anlass sowie die Dauer des Beratungsgesprächs fest. Zudem werden alle relevanten Informationen über den Kunden erfasst wie etwa zu seiner Vermögenssituation sowie zu den empfohlenen Produkten. Der Berater dokumentiert auch die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen und Ziele. Welche Anlage der Berater empfiehlt und aus welchem Grund, gehört ebenfalls ins Dokument.
Das Beratunsprotokoll dokumentiert Anlageberatungsgespräche zu Wertpapieren, Derivaten und Geldmarktinstrumenten, bei denen eine Empfehlung im Sinne von Kaufen, Halten oder Verkaufen ausgesprochen wird. Beauftragt ein Kunde seine Bank zum Kauf oder Verkauf von Aktien ohne eine Beratung, ist keine Dokumentation erforderlich. Für Beratungen zur sicheren Anlage auf Tagesgeldkonten oder auf Sparkonten entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls.
Grundsätzlich muss der Berater das Protokoll immer erstellen und unterzeichnen, bevor er einen Wertpapierauftrag entgegennimmt. Bei telefonischen Beratungen gilt der Grundsatz "Protokoll vor Abschluss" gleichermaßen. Ermöglicht die Bank in Ausnahmefällen einen sofortigen Geschäftsabschluss, hat der Kunde ein einwöchiges Rücktrittsrecht. Davon kann er Gebrauch machen, falls das vom Berater im Nachgang zugesandte Protokoll nicht richtig sein sollte."
Und was raten Sie Anlegern, Herr Richardt?
"Anleger sollten das Protokoll sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten immer nachfragen. Wenn Sie die Bank zu einem Wertpapiergeschäft beauftragen, bestätigen Sie, dass die Inhalte des geführten Gesprächs mit den Inhalten des Protokolls übereinstimmen. Das Beratungsprotokoll macht somit auch Ihre Entscheidung als Anleger verbindlicher. Sollten Sie für Ihr Depot Vollmachten erteilt haben, berücksichtigen Sie Folgendes: Der Bevollmächtigte erhält mit dem Protokoll Einsicht in Ihre Vermögensverhältnisse, wenn er eine Beratung in Anspruch nimmt. Wenn Sie dies nicht wünschen, sollten Sie die entsprechenden Vollmachten widerrufen.
Lesen Sie auch unseren Beitrag "Sicherheit ist Trumpf" über das große Vertrauen, das die Sparkassen bei den Deutschen genießen.
Zuletzt aktualisiert: 08.08.2011
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Fotos:
Elke A. Jung-Wolff