
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (kurz VL).
Wohnungsbauprämie sichern
Mit zusätzlichen eigenen Sparleistungen auf einen LBS-Bausparvertrag können Sie die staatlichen Zuschüsse mit der Wohnungsbauprämie um bis zu 45,06 Euro im Jahr erhöhen. Die geltenden Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie finden Sie hier.

Wird ein Haus draus? Die vermögenswirksamen Leistungen können auch auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Beim Sparen können Arbeitnehmer gleich zweifach profitieren: von vermögenswirksamen Leistungen ihres Chefs und von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage. Wie das geht, was gefördert wird und warum sich niemand das Extra entgehen lassen sollte.
Dass der Chef gute Leistungen belohnt, ist nicht ungewöhnlich. Dass er Geld einfach so verschenkt, dagegen schon. Doch viele Arbeitgeber sind in der Tat so freigiebig: Zusätzlich zum Gehalt zahlen sie ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (kurz vL). Einzige Bedingung für das Chef-Geschenk: Das Geld muss vermögenswirksam und über einen festgelegten Zeitraum angespart werden – zum Beispiel auf einem Bausparvertrag, einem Aktienfondssparplan oder auf einem speziellen Sparvertrag. Wer sich dazu entschließt und die vermögenswirksamen Leistungen bei seinem Arbeitgeber beantragt, kann sich über ein jährliches Extra von bis zu 480 Euro freuen.
Schon Azubis haben Anspruch auf vL
Wie viel der Chef zusätzlich überweist, regeln Tarifverträge, innerbetriebliche Vereinbarungen oder Einzelverträge. Nicht jeder bekommt also den monatlichen Höchstbetrag. "Trotzdem sollte sich niemand dieses Extra entgehen lassen", sagt Heiko Wahlsdorf von der Berliner Sparkasse: "Der Antrag beim Arbeitgeber lohnt sich immer, schließlich hat regelmäßiges Sparen viele Vorteile."
Bis zu 123 Euro vom Staat
Im Idealfall springt sogar noch ein staatlicher Zuschuss dabei heraus: "Wer sich für eine geförderte Anlageform entscheidet und innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, erhält vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage", erklärt Heiko Wahlsdorf. Diese Förderung beträgt bei Anlagen auf Bausparverträgen neun Prozent auf Einzahlungen von maximal 470 Euro im Jahr und beim Aktienfondssparen 20 Prozent auf Einzahlungen von höchstens 400 Euro jährlich.
"Wer das finanzielle Geschenk vom Arbeitgeber also noch um eigene Sparleistungen aus seinem Gehalt ergänzt und damit den Höchstbetrag von insgesamt 870 Euro spart, kann sich so maximal 123 Euro vom Staat sichern, 43 Euro für das Bausparen und 80 Euro für den Aktienfondssparplan", sagt Heiko Wahlsdorf: "Bei verheirateten Arbeitnehmern ist es sogar doppelt so viel."
Frei über das Gesparte verfügen
Für die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ist in jedem Fall ein gesonderter Antrag nötig. Dann überweist der Chef die monatlichen vL künftig immer direkt aus dem versteuerten Gehalt auf den Bausparvertrag oder den Aktienfondssparplan. Alle geförderten Verträge unterliegen einer staatlichen Bindungsfrist von sieben Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann über das gesparte Vermögen frei verfügt werden. Übrigens haben nach dem Vermögensbildungs-Gesetz (VermbG) auch schon Auszubildende Anspruch auf diese Leistungen. "Damit sie nichts verschenken, sollten sich deshalb auch die vielen jungen Menschen, die in die Ausbildung starten, bei ihrem Chef nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigen", rät Heiko Wahlsdorf.
So kommen Sie zu Ihrem Extra-Geld
• Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen für Sie bezahlt.
• Vereinbaren Sie einen Termin bei der Berliner Sparkasse. Unsere Beraterinnen und Berater erklären Ihnen gerne, welcher vermögenswirksame Sparvertrag für Sie der richtige ist.
• Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie ganz unkompliziert zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest und überweist den Betrag nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.
Unser Tipp:
Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie sich die volle staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage sichern. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber einfach, von Ihrem Nettoeinkommen monatlich beispielsweise 40 Euro auf einen von Ihnen ausgewählten zulagebegünstigten Vertrag zu überweisen. Dann erhalten Sie auch in diesem Fall die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Finanzamt.
Einen Überblick über die geltenden Einkommensgrenzen und Förderbeträge bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sowie weitere Infos zu vermögenswirksamen Leistungen bekommen Sie auf der Internetseite der Berliner Sparkasse. Dort erfahren Sie auch mehr zum Thema Bausparen.
Zuletzt aktualisiert: 09.05.2011